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Aufmaß erstellen im Handwerk, sauber und nach VOB.

Je sauberer dein Aufmaß, desto weniger Streit ums Geld. Hier steht, wie du ein Aufmaß Schritt für Schritt erstellst, welche VOB-Regeln gelten und wie du es prüfbar dokumentierst, damit deine Rechnung steht.

  • Nach VOB gerechnet
  • Prüfbar dokumentiert
  • Kostenlose Vorlage
Aufmaßblatt
nach VOB
PositionMengeEinh.
Wandfläche streichen42,5
Leitung verlegen18,0lfm
Steckdosen setzen9Stk
5,00 m
Skizze mit Maßen, damit jede Menge nachvollziehbar bleibt.
Aufmaßblatt mit Positionen, Mengen, Einheiten und einer beschrifteten Skizze, erstellt nach VOB
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Ein Aufmaß erfasst die tatsächlichen Mengen einer Bauleistung (m², lfm, Stück) und ist die Grundlage deiner Schlussrechnung.
  • Bei VOB-Verträgen gilt § 14 VOB/B: Du musst prüfbar abrechnen, und dir steht ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber zu.
  • Wichtigste Rechenregel ist die Übermessung: Kleine Öffnungen bis oft 2,5 m² werden mitgerechnet, größere abgezogen. Die genaue Grenze steht in der ATV deines Gewerks.
  • Miss sofort vor Ort, mach eine Skizze und dokumentiere prüfbar, sonst gibt es später Streit ums Geld und Nachträge bleiben offen.
  • Bei Privatkunden gilt meist BGB statt VOB, ein sauberes Aufmaß lohnt sich trotzdem als nachvollziehbare Grundlage.

Was ist ein
Aufmaß?

Kurz gesagt: die genaue Mengenerfassung deiner Leistung. Sie entscheidet, was am Ende auf der Rechnung steht.

Ein Aufmaß (oft auch „aufmass“ geschrieben) ist die genaue Erfassung der tatsächlich erbrachten Mengen einer Bauleistung. Du hältst fest, wie viele Quadratmeter Wand gestrichen, wie viele laufende Meter Leitung verlegt oder wie viele Steckdosen gesetzt wurden.

Dieses Aufmaß ist die Grundlage deiner Abrechnung: Aus den Mengen und deinen Einheitspreisen ergibt sich die Schlussrechnung. Ist das Aufmaß sauber und prüfbar, läuft die Abrechnung glatt. Ist es lückenhaft, gibt es Streit, und im schlimmsten Fall bleibst du auf der Mehrmenge sitzen.

Man unterscheidet das Handaufmaß vor Ort (messen, skizzieren, notieren) und das digitale Aufmaß per App. Das Prinzip ist gleich, nur die Erfassung unterscheidet sich. Beides läuft am Ende auf dieselbe Frage hinaus: Kann ein Dritter nachrechnen, woher deine Mengen kommen?

Die VOB-Regeln:
§ 14 und die Übermessung.

Bei VOB-Verträgen ist das Aufmaß keine Kür, sondern Pflicht. Zwei Dinge musst du kennen: die Abrechnungsregel und die Übermessung.

VOB/B § 14

Prüfbar abrechnen

§ 14 VOB/B verlangt eine prüfbare Rechnung mit den nötigen Mengenberechnungen. Außerdem steht dir ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber zu (§ 14 Absatz 2). Ohne prüfbares Aufmaß wird die Schlussrechnung nicht fällig.

VOB/C · ATV

Übermessung bis 2,5 m²

Wie gemessen wird, steht in der VOB/C, den ATV je Gewerk. Bei vielen Gewerken gilt: Öffnungen bis 2,5 m² werden übermessen, also nicht abgezogen, größere schon. Die genaue Grenze steht in der ATV deines Gewerks.

Bei Privatkunden gilt die VOB nicht automatisch. Dann greift das Werkvertragsrecht des BGB (§ 631 ff.). Die VOB wird nur Vertragsbestandteil, wenn ihr sie ausdrücklich vereinbart. Ein sauberes, prüfbares Aufmaß ist aber in beiden Fällen deine beste Absicherung.

Aufmaß erstellen,
Schritt für Schritt.

Fünf Schritte, die jedes saubere Aufmaß ausmachen, vom Vorbereiten bis zum gemeinsamen Feststellen mit dem Auftraggeber.

01

Vorbereiten

Bevor du losmisst: Pläne, Leistungsverzeichnis und Vertrag bereitlegen. Du willst wissen, welche Positionen abgerechnet werden und in welcher Einheit (m², lfm, Stück). Messwerkzeug prüfen, ein Aufmaßblatt oder die App öffnen.

Bereitlegen
  • Pläne & Leistungsverzeichnis
  • Maßband, Laser, Zollstock
  • Aufmaßblatt oder App
02

Vor Ort sauber messen

Jede Position einzeln messen und sofort notieren, nie aus dem Kopf später. Länge, Breite, Höhe oder Stückzahl je Position. Mach eine Skizze mit den Maßen daran, damit später jeder nachvollziehen kann, woher die Menge kommt.

Vor Ort messen
5,00 m
Höhe 2,50 m · Fenster 1,2 m²
03

Nach VOB-Regeln rechnen

Aus den Maßen wird die Abrechnungsmenge. Hier greifen die Übermessungs-Regeln: Kleine Öffnungen werden je nach Gewerk übermessen, also nicht abgezogen, größere schon. Wer die Regel kennt, rechnet nicht zu knapp und nicht zu großzügig.

Übermessung
Öffnung ≤ 2,5 m²übermessen
Öffnung > 2,5 m²abziehen
Grenze je nach ATV des Gewerks (VOB/C).
04

Prüfbar dokumentieren

Schreib das Aufmaß so auf, dass ein Dritter es nachrechnen kann: Position, Maße, Menge, Einheit, Bemerkung. Das Aufmaßblatt ist später die Grundlage deiner Schlussrechnung und der einzige Beleg, wenn es um Nachträge geht.

Prüfbar notiert
Pos. 142,50 m²
Pos. 218,00 lfm
Pos. 39 Stk
05

Gemeinsam feststellen

Bei VOB-Verträgen steht dir ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber zu (§ 14 Abs. 2 VOB/B). Gemeinsam vor Ort feststellen und unterschreiben lassen spart später jeden Streit über die Mengen. Auch ohne VOB ist das eine starke Absicherung.

Gemeinsames Aufmaß
Auftragnehmer
Auftraggeber

Aufmaß
je Gewerk.

Das Prinzip ist überall gleich, nur die Einheit ändert sich. So misst du je nach Gewerk, mit den jeweiligen Übermessungs-Regeln der ATV.

meist m²

Maler & Lackierer

Wand- und Deckenflächen in Quadratmetern. Fenster und Türen werden je nach Größe übermessen oder abgezogen (DIN 18363). Leibungen und Profile extra erfassen.

Stück + lfm

Elektro

Schalter, Steckdosen und Auslässe als Stückzahl, Leitungswege in laufenden Metern. Hier zählt das saubere Zählen je Raum mehr als die Fläche.

Stück + lfm

Heizung & Sanitär

Objekte und Heizkörper als Stück, Rohrleitungen in laufenden Metern. Demontage, Kernbohrungen und Anschlüsse als eigene Positionen führen.

meist m²

Fliesen, Putz, Trockenbau

Flächen in Quadratmetern mit den Übermessungs-Regeln der jeweiligen ATV. Sockel, Kanten und Anschlüsse oft in laufenden Metern dazu.

Egal welches Gewerk: Entscheidend ist, dass du die richtige Einheit wählst und die Übermessungs-Regeln deiner ATV kennst. Im Zweifel hilft ein Blick in die VOB/C oder ein gemeinsames Aufmaß.

Die häufigsten Fehler
beim Aufmaß.

Fast jeder Streit ums Geld lässt sich auf einen dieser Punkte zurückführen. Meist ist es nicht das Messen, sondern das Dokumentieren.

1

Das Aufmaß erst Wochen später aus dem Gedächtnis aufschreiben, dann fehlen Maße und es gibt Streit ums Geld.

2

Die Übermessungs-Regeln der VOB ignorieren und jede Öffnung abziehen, so rechnest du dich selbst arm.

3

Keine Skizze machen: Ohne Bild kann niemand nachvollziehen, woher eine Menge kommt.

4

Das Aufmaß allein erstellen statt gemeinsam, dann zweifelt der Auftraggeber die Mengen später an.

5

Einheiten und Rundungen mischen, mal m², mal lfm, mal grob geschätzt: Das fällt spätestens bei der Prüfung auf.

6

Nachträge ohne Aufmaß abrechnen: Ohne prüfbaren Beleg bekommst du die Mehrmenge oft nicht bezahlt.

Der teuerste Fehler ist das Aufmaß aus dem Gedächtnis: Was du nicht vor Ort notiert hast, kannst du später kaum rekonstruieren. Aus dem Aufmaß wird direkt die Schlussrechnung, und die ist nur so gut wie deine Mengen.

Digitales
Aufmaß.

Wer regelmäßig misst, spart mit einer App viel Zeit und vermeidet das doppelte Abtippen. Das Papier-Aufmaßblatt bleibt der gute Einstieg.

Beim digitalen Aufmaß erfasst du die Maße direkt auf dem Handy oder Tablet. Die Menge rechnet sich automatisch, inklusive der Übermessung, und fließt ohne Umweg ins Angebot und später in die Rechnung. Kein Zettel, der verloren geht, kein Zahlendreher beim Abtippen.

Genau dafür ist unsere Handwerker-Software gebaut: Aufmaß, Angebot und Rechnung greifen ineinander, statt in drei Programmen zu liegen. Du misst einmal und alles andere baut darauf auf.

Aufmaß
Länge5,00 m
Höhe2,50 m
Abzug Fenster1,20 m²
Menge11,30 m²
Kostenloser Download

Aufmaß-Vorlage zum Ausdrucken

Ein druckbares Aufmaßblatt mit Feldern für Bauvorhaben und Auftraggeber, einer Mengen-Tabelle (Länge × Breite × Höhe → Menge), einem Skizzen-Feld und Platz für beide Unterschriften. Gewerksneutral, also für jeden Betrieb nutzbar.

Aufmaßblatt
nach VOB/B § 14

Häufige Fragen
zum Aufmaß.

Die Fragen, die beim Thema Aufmaß immer wieder aufkommen, kurz und konkret beantwortet.

Was ist ein Aufmaß im Handwerk?

Ein Aufmaß ist die genaue Erfassung der tatsächlich erbrachten Mengen einer Bauleistung, also Flächen in Quadratmetern, Leitungen in laufenden Metern oder Objekte als Stückzahl. Es ist die Grundlage deiner Abrechnung: Aus dem Aufmaß ergeben sich die Mengen, die du in der Schlussrechnung ansetzt. Je sauberer dein Aufmaß, desto weniger Streit ums Geld.

Was sagt die VOB zum Aufmaß?

Die VOB/B regelt in § 14 die Abrechnung: Du musst eine prüfbare Rechnung mit den nötigen Mengenberechnungen vorlegen, und dir steht ein gemeinsames Aufmaß mit dem Auftraggeber zu (§ 14 Absatz 2). Wie genau gemessen und gerechnet wird, steht in der VOB/C, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, mit eigenen Regeln je Gewerk. Dort stehen auch die Übermessungs-Grenzen.

Was bedeutet Übermessen beim Aufmaß?

Übermessen heißt, dass kleine Öffnungen und Aussparungen mitgerechnet und nicht abgezogen werden. Bei vielen Gewerken liegt die Grenze bei 2,5 Quadratmetern: Eine Tür oder ein Fenster bis zu dieser Größe wird übermessen, etwas Größeres wird abgezogen. Der Grund ist praktisch: Um eine kleine Öffnung herum entsteht oft Mehraufwand, der so pauschal abgegolten wird. Die genaue Grenze steht in der ATV deines Gewerks.

Aufmaß oder aufmass, was ist richtig?

Richtig geschrieben ist Aufmaß mit ß. Die Schreibweise aufmass mit Doppel-s taucht oft in Suchanfragen und Dateinamen auf, weil das ß nicht überall leicht zu tippen ist. Gemeint ist beides dasselbe: die Mengenerfassung einer Bauleistung als Grundlage der Abrechnung.

Brauche ich für ein Aufmaß eine Software oder reicht Papier?

Für den Anfang reicht ein gutes Aufmaßblatt auf Papier völlig, unsere kostenlose Vorlage kannst du direkt ausdrucken. Wer regelmäßig misst, spart mit einer Aufmaß-App viel Zeit: Du erfasst die Maße auf dem Handy, die Menge rechnet sich automatisch und fließt direkt ins Angebot und in die Rechnung. So vermeidest du das doppelte Abtippen und Übertragungsfehler.

Gilt die VOB auch bei Privatkunden?

Nein, nicht automatisch. Bei Privatkunden gilt in der Regel das Werkvertragsrecht des BGB, die VOB wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihr sie ausdrücklich vereinbart. Ein sauberes Aufmaß lohnt sich trotzdem: Es ist auch beim BGB-Vertrag die nachvollziehbare Grundlage deiner Abrechnung und schützt dich, wenn jemand die Mengen anzweifelt.

Wer erstellt das Aufmaß, Auftragnehmer oder Auftraggeber?

In der Regel erstellst du als Auftragnehmer das Aufmaß, weil du die Leistung erbracht hast und die Mengen kennst. Bei einem VOB-Vertrag hat der Auftraggeber aber das Recht, beim Aufmaß dabei zu sein. Das gemeinsame Aufmaß ist der sicherste Weg: Was beide vor Ort feststellen und unterschreiben, lässt sich später kaum noch anzweifeln.

Wie hängt das Aufmaß mit der Schlussrechnung zusammen?

Das Aufmaß liefert die Mengen, die Schlussrechnung setzt sie mit deinen Einheitspreisen an. Ohne sauberes Aufmaß ist die Rechnung nicht prüfbar und der Auftraggeber darf die Zahlung zurückhalten. Wie du daraus eine korrekte Schluss- und Abschlagsrechnung machst, steht im Ratgeber zur Schlussrechnung im Handwerk.

Sauber gemessen.
Ohne Zettelwirtschaft abgerechnet.

Du kannst das Aufmaß selbst machen, hier steht, wie. Oder du lässt Aufmaß, Angebot und Rechnung ineinandergreifen: Wir bauen dir die Software und übernehmen auf Wunsch das Büro dahinter. Wir arbeiten gegen Umsatzbeteiligung, ohne Eintrittsgebühr und ohne Festpauschale.

Mehr dazu: Schlussrechnung & Abschlagsrechnung · Stundensatz berechnen · Handwerker-Software & KI