Eine Abschlagsrechnung stellst du, während der Auftrag noch läuft. Du hast einen Teil der Arbeit erledigt und holst dir dafür schon einen Teil des Geldes, statt monatelang in Vorleistung zu gehen. Verwandte Begriffe sind Abschlagszahlung, Teilrechnung, Anzahlung oder Akontorechnung; gemeint ist fast immer dasselbe.
Die Schlussrechnung kommt am Ende. Sie rechnet den gesamten Auftrag ab: Sie listet die komplette Leistung auf, zieht alle gezahlten Abschläge ab und zeigt den offenen Restbetrag. Steuerlich heißt diese Rechnung Endrechnung, im Handwerk sagen die meisten Schlussrechnung. Beides ist richtig.
Wichtig: In die Schlussrechnung gehört nicht nur der Restbetrag, sondern die ganze Leistung, und dann der Abzug der Abschläge. Sonst stimmt die Umsatzsteuer nicht, und genau da schaut das Finanzamt hin. Wie das sauber läuft, zeigt das durchgerechnete Beispiel weiter unten.