Zum Hauptinhalt springen

E-Rechnung im Handwerk, was ab 2025 wirklich gilt.

Die E-Rechnung ist eine Rechnung als strukturierter Datensatz statt als Papier oder Bild. Empfangen musst du sie seit 2025, senden ab 2027 oder 2028. Hier steht, was für deinen Betrieb gilt, worin sich XRechnung und ZUGFeRD unterscheiden und wie du startklar wirst.

  • Nach § 14 UStG
  • Fristen 2025 bis 2028
  • Checkliste gratis
Rechnung Nr. 2026-118
ZUGFeRD
Arbeitsstunden1.040,00 €
Material612,50 €
zzgl. 19 % USt.313,98 €
XML eingebettet: alle Pflichtangaben maschinenlesbar nach EN 16931.
Eine ZUGFeRD-Rechnung: sichtbares PDF mit Positionen und Umsatzsteuer, plus eingebetteter maschinenlesbarer Datensatz nach EN 16931.
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Empfangen musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025, ausnahmslos. Technisch reicht ein E-Mail-Postfach.
  • Senden ist gestaffelt: über 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr ab 2027, alle anderen Betriebe ab 2028.
  • Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen (B2B). Privatkunden, Kleinbeträge bis 250 Euro und Kleinunternehmer bleiben außen vor.
  • Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach EN 16931 (XRechnung oder ZUGFeRD). Ein PDF per E-Mail zählt nicht.
  • E-Rechnungen 8 Jahre im Originalformat aufbewahren. Bei ZUGFeRD ist der eingebettete Datensatz der führende Teil.

E-Rechnung und ZUGFeRD:
was ist das?

Kurz gesagt: eine Rechnung als Datensatz statt als Bild. Das klingt technisch, ist aber schnell erklärt.

Eine E-Rechnung (auch „e-rechnung“ oder „elektronische Rechnung“) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Die Beträge, Anschriften und Steuersätze stehen darin als eigene Datenfelder, nicht nur als Text auf einem Bild. So kann das Programm deines Kunden die Rechnung automatisch einlesen, ohne dass jemand abtippt.

Genau hier liegt der Unterschied zur gewohnten Rechnung: Ein PDF per E-Mail ist seit 2025 keine E-Rechnung mehr, sondern eine „sonstige Rechnung“. Im PDF stehen die Daten nur als Bild, nicht als auslesbarer Datensatz. Maßgeblich ist also nicht der Weg (die E-Mail), sondern das Format der Daten.

Welche Felder eine E-Rechnung enthalten muss, legt die europäische Norm EN 16931 fest. In Deutschland gibt es zwei gängige Formate, die diese Norm erfüllen: XRechnung (ein reiner Datensatz) und ZUGFeRD (eine PDF mit eingebettetem Datensatz). Den Vergleich der beiden findest du weiter unten.

Bist du betroffen?
Der Frist-Rechner.

Drei Angaben genügen, dann siehst du, ab wann du E-Rechnungen senden musst und was schon heute gilt.

E-Rechnung-Frist-Rechner
Rechnet sofort · kostenlos · ohne Anmeldung
Deine Angaben zum Betrieb
Rechnest du an andere Unternehmen?

Die Pflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Reine Privatkunden-Rechnungen sind ausgenommen.

Einheit Euro

Dein gesamter Umsatz im Vorjahr, nicht nur der Anteil mit Firmenkunden. Die Grenze liegt bei 800.000 Euro.

Bist du Kleinunternehmer (§ 19 UStG)?

Kleinunternehmer weisen keine Umsatzsteuer aus und sind vom Ausstellen einer E-Rechnung befreit. Empfangen müssen sie trotzdem.

Dein Fahrplan zur E-Rechnung

Du musst inländische Rechnungen an Geschäftskunden ab dem 1. Januar 2028 als E-Rechnung versenden. Empfangen können musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025.

Dein Gesamtumsatz im Vorjahr liegt bei höchstens 800.000 Euro. Damit gilt für dich die verlängerte Übergangsfrist: Bis dahin darfst du noch Papier schicken, eine PDF nur mit Zustimmung des Kunden. Ab dem 1. Januar 2028 ist die E-Rechnung Pflicht.

Empfangen können
seit 1.1.2025

Gilt für alle, ohne Ausnahme. Ein E-Mail-Postfach genügt technisch.

Versenden
Pflicht ab 1. Januar 2028

Bis dahin Papier (immer) oder PDF (nur mit Zustimmung des Kunden) erlaubt.

Orientierung nach den aktuellen Fristen, keine Steuerberatung. Wird nur in deinem Browser gerechnet, keine Speicherung deiner Angaben.

Wann ist E-Rechnung
Pflicht?

Empfangen gilt schon. Senden kommt gestaffelt nach Umsatz. So sieht der Fahrplan aus.

seit 2025alle BetriebeE-Rechnungen empfangen können (ohne Ausnahme, auch Kleinunternehmer)
2025 bis 2026alle Betriebenoch Papier (immer) oder PDF (nur mit Zustimmung des Kunden) erlaubt; bei höchstens 800.000 € Gesamtumsatz verlängert bis Ende 2027
ab 2027über 800.000 € Gesamtumsatz im VorjahrE-Rechnung an Geschäftskunden Pflicht
ab 2028alle BetriebeE-Rechnung für inländische B2B-Umsätze Pflicht, unabhängig vom Umsatz
Beispiel A

Elektrobetrieb, 1,2 Mio. Euro Umsatz

Der Gesamtumsatz 2026 liegt über 800.000 Euro. Damit endet die Übergangsfrist früher: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungen an Geschäftskunden E-Rechnungen sein.

Beispiel B

Malerbetrieb, 400.000 Euro Umsatz

Der Gesamtumsatz 2026 liegt unter 800.000 Euro. Damit gilt die verlängerte Frist: bis dahin Papier oder PDF (mit Zustimmung), Pflicht zur E-Rechnung erst ab dem 1. Januar 2028.

Wer und was außen vor bleibt

  • Rechnungen an Privatkunden (B2C)
  • Kleinbeträge bis 250 Euro brutto (§ 33 UStDV)
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Ausstellen)
  • Bestimmte steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8–29 UStG)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
  • Rechnungen ins Ausland (kein inländischer Umsatz)

Wichtig bei der 800.000-Euro-Grenze: Gemeint ist dein gesamter Umsatz im Vorjahr, nicht nur der Teil mit Firmenkunden. Auch Umsätze mit Privatkunden zählen mit. Rechtsgrundlage sind das Wachstumschancengesetz und § 27 Abs. 38 UStG.

XRechnung und ZUGFeRD
im Vergleich.

Beide erfüllen die Norm EN 16931 und sind gültig. Der Unterschied liegt darin, ob du die Rechnung noch mit dem Auge siehst.

XRechnung

reiner Datensatz

Ein reines XML, also nur ein Datensatz ohne sichtbares Bild. XRechnung ist die deutsche Ausprägung der Norm und im Behörden-Bereich (B2G) Pflicht. Dort gehört auch die Leitweg-ID dazu.

rechnung.xml
<ID>2026-118</ID>
<Amount>1.966,48</Amount>
<TaxRate>19,00</TaxRate>
<BuyerReference>Leitweg-ID

ZUGFeRD

PDF mit Datensatz

Eine PDF, in die der Datensatz eingebettet ist. Du siehst die Rechnung wie gewohnt, die Maschine liest das XML im Hintergrund. Für die meisten Handwerksbetriebe der praktischere Weg.

rechnung.pdf+ XML
1.966,48 €
Merkmal
AufbauXRechnung: Reines XML, ein strukturierter DatensatzZUGFeRD: Hybrid: PDF mit eingebettetem XML
Sichtbar für das AugeXRechnung: Nein, nur maschinenlesbarZUGFeRD: Ja, die PDF sieht aus wie gewohnt
Vor allem fürXRechnung: Behörden (öffentliche Auftraggeber)ZUGFeRD: Rechnungen zwischen Unternehmen
Leitweg-ID nötigXRechnung: Ja, im Behörden-BereichZUGFeRD: Nein, im normalen Geschäft nicht
NormXRechnung: EN 16931 (deutsche Ausprägung)ZUGFeRD: EN 16931, ab Version 2.0.1

Achtung bei ZUGFeRD: nicht jedes Profil zählt

ZUGFeRD gibt es in mehreren Profilen. Nicht alle gelten als vollständige Rechnung. Achte auf Version 2.0.1 oder neuer und ein gültiges Profil.

Gültige Rechnung
  • BASIC
  • EN 16931 (früher COMFORT)
  • EXTENDED
Nur Buchungshilfe, keine Rechnung
  • MINIMUM
  • BASIC-WL

Hier fehlen Positionen oder die Umsatzsteuer. Sie berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

E-Rechnung ausstellen,
Schritt für Schritt.

Sechs Schritte vom Empfang bis zum sauberen Archiv. Mit dem richtigen Programm läuft das meiste davon automatisch.

01

Empfang sicherstellen

Das gilt seit dem 1. Januar 2025 für jeden Betrieb: Du musst E-Rechnungen entgegennehmen können. Technisch reicht ein festes E-Mail-Postfach. Leg fest, wer es prüft und wo die Dateien landen.

Posteingang
Lieferant MüllerE-Rechnung
Großhandel NordE-Rechnung
Pflicht seit 1.1.2025
02

Format wählen

Für die meisten Handwerksbetriebe ist ZUGFeRD am praktischsten: eine PDF mit eingebettetem Datensatz, die du wie gewohnt mit dem Auge liest. Reine XRechnung (nur XML) brauchst du vor allem, wenn du an Behörden abrechnest.

Format wählen
ZUGFeRDPDF + Daten
XRechnungBehörde
03

Pflichtangaben und Stammdaten prüfen

Alle Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG müssen rein: vollständige Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Bauleistungen an andere Betriebe gehört der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft (§ 13b) dazu.

Pflichtangaben
  • Steuernummer / USt-IdNr.
  • Rechnungsnummer
  • Steuersatz & Betrag
04

E-Rechnung erzeugen

Ein Programm, das E-Rechnungen kann, schreibt die Pflichtangaben als maschinenlesbare Datenfelder in den strukturierten Datensatz nach EN 16931. Achte auf ein gültiges ZUGFeRD-Profil ab Version 2.0.1 (BASIC, EN 16931 oder EXTENDED).

Erzeugt
Datensatz nach EN 16931, Profil EN 16931
ZUGFeRD-Version2.0.1+
05

Validieren und versenden

Vor dem Versand lohnt eine Prüfung gegen die Norm EN 16931, damit der Datensatz beim Kunden sauber einläuft. Danach verschickst du die E-Rechnung wie gewohnt, meist einfach per E-Mail.

Geprüft & raus
EN 16931 gültig
per E-Mail versendet
06

Revisionssicher archivieren

Den strukturierten Teil (die XML-Daten) musst du 8 Jahre unverändert aufbewahren, nach den GoBD. Ein Ausdruck oder ein reines PDF reicht als Original nicht. Bei ZUGFeRD ist der eingebettete Datensatz der führende Teil.

Archiv (GoBD)
Originalformat (XML)8
Jahre unverändert aufbewahren

Die häufigsten Fehler
bei der E-Rechnung.

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Rechnen, sondern beim Format und beim Archivieren. Diese Punkte solltest du kennen.

1

Ein PDF per E-Mail für eine E-Rechnung halten. Ein einfaches PDF ist seit 2025 nur eine „sonstige Rechnung“, keine E-Rechnung, weil die Daten nicht strukturiert vorliegen.

2

Ein ungültiges ZUGFeRD-Profil nutzen. MINIMUM und BASIC-WL gelten nicht als vollständige Rechnung. Gültig sind erst BASIC, EN 16931 und EXTENDED ab Version 2.0.1.

3

Den Empfang nicht eingerichtet haben. Empfangen können musst du seit dem 1. Januar 2025, sonst kommen Rechnungen deiner Lieferanten nicht sauber an.

4

Privatkunde und Geschäftskunde verwechseln. An reine Privatkunden (B2C) musst du keine E-Rechnung schicken, an andere Unternehmen schon.

5

Pflichtangaben vergessen. Fehlt im Datensatz eine Angabe nach § 14 UStG oder bei Bauleistungen der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft, ist die Rechnung nicht sauber.

6

Nur den Ausdruck archivieren. Aufzubewahren ist der strukturierte Datensatz im Originalformat, 8 Jahre, nicht bloß ein Papierausdruck.

Aus der E-Rechnung wird der Datensatz deiner Buchhaltung: Je sauberer Format und Pflichtangaben, desto reibungsloser die Abrechnung. Wie aus Leistung und Mengen eine korrekte Rechnung wird, steht im Ratgeber zur Schlussrechnung.

Mit der richtigen Software
bist du startklar.

E-Rechnung muss kein Projekt sein. Wenn das Programm ZUGFeRD von Haus aus kann, läuft das meiste im Hintergrund.

  • ZUGFeRD direkt aus der Rechnung

    Du schreibst die Rechnung wie immer, das Programm erzeugt die PDF mit gültigem Datensatz nach EN 16931. Kein zweites Werkzeug, kein Abtippen.

  • Empfang und Archiv automatisch

    Eingehende E-Rechnungen werden eingelesen und revisionssicher abgelegt. Der strukturierte Teil bleibt 8 Jahre unverändert erhalten.

  • Pflichtangaben und Steuerberater-Export

    Die Pflichtfelder sind vorgegeben, der Reverse-Charge-Hinweis bei Bauleistungen sitzt richtig, und dein Steuerberater bekommt die Daten sauber.

Rechnung erstellen
FormatZUGFeRD
E-Rechnung senden
Kostenloser Download

E-Rechnung: in 8 Schritten startklar

Eine druckbare Checkliste zum Abhaken: Empfang einrichten, Format wählen, gültiges Profil sicherstellen, Pflichtangaben prüfen, validieren und revisionssicher archivieren. Dazu eine kompakte Fristen-Box (2025, 2027, 2028).

E-Rechnung startklar
8 Schritte · Stand 2026
202520272028

Häufige Fragen
zur E-Rechnung.

Die Fragen, die im Handwerk beim Thema E-Rechnung immer wieder aufkommen, kurz und konkret beantwortet.

Muss ich als kleiner Handwerksbetrieb schon E-Rechnungen verschicken?

Empfangen können musst du E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025, dafür reicht ein E-Mail-Postfach. Verschicken musst du frühestens ab 2027 (wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag) oder ab 2028 (alle anderen). Bis dahin darfst du noch Papier nutzen, eine PDF nur mit Zustimmung des Kunden.

Reicht ein PDF per E-Mail noch als Rechnung?

An Geschäftskunden auf Dauer nicht. Ein einfaches PDF (oder ein gescanntes Bild) ist seit dem 1. Januar 2025 nur eine „sonstige Rechnung“, keine E-Rechnung, weil die Daten nicht strukturiert und maschinenlesbar vorliegen. In der Übergangszeit ist eine PDF an Geschäftskunden nur mit deren Zustimmung erlaubt. An Privatkunden bleibt die PDF dauerhaft möglich.

Muss ich meinem Privatkunden eine E-Rechnung schicken?

Nein. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B). Bei Rechnungen an Privatkunden (B2C) darfst du weiterhin Papier oder eine einfache PDF nutzen.

Ich bin Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ausstellen musst du keine. Seit dem 1. Januar 2025 sind Kleinunternehmer durch § 34a UStDV vom Ausstellen einer E-Rechnung befreit, du darfst weiter Papier oder PDF schicken. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber trotzdem, ohne Ausnahme.

Welches Format nehme ich, XRechnung oder ZUGFeRD?

Beide sind gültig und entsprechen der Norm EN 16931. ZUGFeRD ist für die meisten Handwerksbetriebe praktischer, weil du eine PDF bekommst, die du wie gewohnt liest, während das eingebettete XML die maschinelle Verarbeitung übernimmt. Reine XRechnung (nur XML, ohne Bild) brauchst du vor allem, wenn du an eine Behörde abrechnest.

Welches ZUGFeRD-Profil ist eine gültige Rechnung?

Gültig sind die Profile BASIC, EN 16931 (früher COMFORT) und EXTENDED, jeweils ab ZUGFeRD-Version 2.0.1. Die Profile MINIMUM und BASIC-WL sind keine vollständigen Rechnungen, sondern nur Buchungshilfen: Ihnen fehlen Positionen oder die Aufschlüsselung der Umsatzsteuer, und sie berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.

Was ist die Leitweg-ID und wann brauche ich sie?

Die Leitweg-ID ist eine eindeutige Kennung, mit der deine Rechnung automatisch an die richtige Behörde geleitet wird. Du brauchst sie nur bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G). Die Behörde teilt sie dir mit. Im normalen Geschäft zwischen Unternehmen (B2B) brauchst du keine Leitweg-ID.

Zählt die 800.000-Euro-Grenze nur meinen Umsatz mit Firmenkunden?

Nein, maßgeblich ist dein Gesamtumsatz des Vorjahres, also inklusive Privatkunden. Lag dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 Euro, musst du ab 2027 E-Rechnungen ausstellen. Lag er bei höchstens 800.000 Euro, hast du bis 2028 Zeit.

Wie lange und in welchem Format muss ich eine E-Rechnung aufbewahren?

In der Regel 8 Jahre, im Originalformat. Den strukturierten Datensatz (zum Beispiel die XML-Daten) musst du unverändert und maschinell auswertbar speichern, nach den GoBD. Ein Ausdruck oder ein reines PDF reicht als Original nicht. Die Frist wurde 2025 von 10 auf 8 Jahre verkürzt und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung entstanden ist.

E-Rechnung erledigt sich
im Hintergrund.

Du kannst die E-Rechnung selbst aufsetzen, hier steht, wie. Oder du lässt Angebot, Rechnung und Buchhaltung ineinandergreifen: Wir bauen dir die Software mit ZUGFeRD und übernehmen auf Wunsch das Büro dahinter. Wir arbeiten gegen Umsatzbeteiligung, ohne Eintrittsgebühr und ohne Festpauschale.

Mehr dazu: Schlussrechnung & Abschlagsrechnung · Aufmaß erstellen · Handwerker-Software & KI